Aufnahmeantrag

Unsere Schützengesellschaft bietet Dir unterschiedliche Mitgliedsbeiträge an – ganz nach Deiner Lebenssituation. Die nachfolgenden Mitgliedsbeiträge wurden durch die Mitgliederversammlung beschlossen und sind seit dem 01. Januar 2022 gültig.

Du möchtest Mitglied unserer Schützengesellschaft werden? Nachfolgend kannst Du unseren Mitgliedsantrag lokal speichern, ausfüllen und uns zusenden.

*) Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen der besonderen Erlaubnis zur Teilnahme am Schießbetrieb mit Luftgewehr/Luftpistole durch die Erziehungsberechtigten. Weiterhin ist eine Ausnahmegenehmigung, die durch die Stadt- und Kreisbehörden ausgestellt wurde, notwendig. Dies gilt nicht für das Training/Schießen mit dem Blasrohr, Lichtgewehr oder dem Bogenschießen.

Kinder zwischen 12 Jahren und Vollendung des 14. Lebensjahres bedürfen einer schriftlichen Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten. Dies gilt nicht für das Training/Schießen mit dem Blasrohr.

**) Der Nachweis ist unaufgefordert bis spätestens Anfang Januar des Folgejahres persönlich oder in Kopie z. B. per E-Mail, vorzulegen. Andernfalls wird der Beitrag auf den regulären Mitgliedsbeitrag gemäß aktueller Beitragstabelle umgestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

Das Einreichen eines Aufnahmeantrags ist noch keine Gewähr für die Aufnahme in die Schützengesellschaft 1673 Erlangen-Bruck e.V. Das Schützenmeisteramt behält sich die Prüfung der Eignung der Mitgliedschaft in einem Schützenverein vor. Auch kann das Schützenmeisteramt die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangen. Sollte die Mitgliedschaft in unserer Schützengesellschaft verweigert werden, so hat der Antragsteller das Recht, im Zuge der nächsten Mitgliederversammlung die Prüfung der Ablehnung der Aufnahme zu verlangen. Die Mitgliederversammlung entscheidet abschließend.