Mitgliedsbeiträge

Unsere Schützengesellschaft bietet Dir unterschiedliche Mitgliedsbeiträge an – ganz nach Deiner Lebenssituation. Die nachfolgenden Mitgliedsbeiträge wurden durch die Mitgliederversammlung beschlossen und sind seit dem 01. Januar 2022 gültig.

*) Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen der besonderen Erlaubnis zur Teilnahme am Schießbetrieb durch die Erziehungsberechtigten. Weiterhin ist eine Ausnahmegenehmigung, die durch die Stadt- und Kreisbehörden ausgestellt wurde, notwendig. Dies gilt nicht für das Training/Schießen mit dem Blasrohr.

Kinder zwischen 12 Jahren und Vollendung des 14. Lebensjahres bedürfen einer schriftlichen Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten. Dies gilt nicht für das Training/Schießen mit dem Blasrohr.

Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

**) Der Nachweis ist unaufgefordert bis spätestens Anfang Januar des Folgejahres persönlich oder in Kopie z. B. per E-Mail, vorzulegen. Andernfalls wird der Beitrag auf den regulären Mitgliedsbeitrag gemäß aktueller Beitragstabelle umgestellt.