Unsere Schützengesellschaft bietet Dir unterschiedliche Mitgliedsbeiträge an – ganz nach Deiner Lebenssituation. Die nachfolgenden Mitgliedsbeiträge wurden durch die Mitgliederversammlung beschlossen und sind seit dem 01. Januar 2022 gültig.
Mitglieder ab 18 Jahren
65,00 €Für alle Mitglieder ab 18 Jahren, falls keine anderen Vergünstigungen für Dich zutreffen
Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaften
100,00 €Beide Partner/-innen werden Mitglied in unserer Schützengesellschaft
Jugendliche bis 18 Jahre *)
25,00 €Alle „Kleinen“ zahlen bei uns einen stark vergünstigten Beitrag
Schüler (18+), Studenten, Auszubildende, Empfänger SGB II (gem. jährlichem Nachweis) **)
30,00 €Für diese Mitgliedergruppe bieten wir im Vergleich zum vollen Beitragstarif eine Vergünstigung von mehr als 50% an
Familientarif (max. 2 Erwachsene und max. 2 Kinder unter 18 Jahren, Alternativ auch Opa / Oma und Enkelkinder)
85,00 €2 plus 2 – der Beitrag für 2 Erwachsene ab 18 Jahren und 2 Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren
Zweitmitgliedschaft (Einzelmitgliedschaft)
52,00 €Du bist bereits Mitglied in einem Schützenverein, der dem BSSB angeschlossen ist, und möchtest uns zusätzlich beitreten
Zweitmitglieder (Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaften
74,00 €Du und Dein/-e Partner/-in sind bereits Mitglieder in einem Schützenverein, der dem BSSB angeschlossen ist
*) Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen der besonderen Erlaubnis zur Teilnahme am Schießbetrieb durch die Erziehungsberechtigten. Weiterhin ist eine Ausnahmegenehmigung, die durch die Stadt- und Kreisbehörden ausgestellt wurde, notwendig. Dies gilt nicht für das Training/Schießen mit dem Blasrohr.
Kinder zwischen 12 Jahren und Vollendung des 14. Lebensjahres bedürfen einer schriftlichen Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten. Dies gilt nicht für das Training/Schießen mit dem Blasrohr.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.
**) Der Nachweis ist unaufgefordert bis spätestens Anfang Januar des Folgejahres persönlich oder in Kopie z. B. per E-Mail, vorzulegen. Andernfalls wird der Beitrag auf den regulären Mitgliedsbeitrag gemäß aktueller Beitragstabelle umgestellt.