Unsere Schützengesellschaft bietet Dir unterschiedliche Mitgliedsbeiträge an – ganz nach Deiner Lebenssituation. Die nachfolgenden Mitgliedsbeiträge wurden durch die Mitgliederversammlung beschlossen und sind seit dem 01. Januar 2022 gültig.
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Mitglieder ab 18 Jahren 65,00 €
Für alle Mitglieder ab 18 Jahren, falls keine anderen Vergünstigungen für Dich zutreffen
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Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaften 100,00 €
Beide Partner/-innen werden Mitglied in unserer Schützengesellschaft
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Jugendliche bis 18 Jahre *) 25,00 €
Alle "Kleinen" zahlen bei uns einen stark vergünstigten Beitrag
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Schüler (18+), Studenten, Auszubildende, Empfänger SGB II (gem. jährlichem Nachweis) **) 30,00 €
Für diese Mitgliedergruppe bieten wir im Vergleich zum vollen Beitragstarif eine Vergünstigung von mehr als 50% an
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Familientarif (max. 2 Erwachsene und max. 2 Kinder unter 18 Jahren, Alternativ auch Opa / Oma und Enkelkinder) 85,00 €
2 plus 2 - der Beitrag für 2 Erwachsene ab 18 Jahren und 2 Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren
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Zweitmitgliedschaft (Einzelmitgliedschaft) 52,00 €
Du bist bereits Mitglied in einem Schützenverein, der dem BSSB angeschlossen ist, und möchtest uns zusätzlich beitreten
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Zweitmitglieder (Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaften 74,00 €
Du und Dein/-e Partner/-in sind bereits Mitglieder in einem Schützenverein, der dem BSSB angeschlossen ist
*) Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen der besonderen Erlaubnis zur Teilnahme am Schießbetrieb durch die Erziehungsberechtigten. Weiterhin ist eine Ausnahmegenehmigung, die durch die Stadt- und Kreisbehörden ausgestellt wurde, notwendig. Dies gilt nicht für das Training/Schießen mit dem Blasrohr.
Kinder zwischen 12 Jahren und Vollendung des 14. Lebensjahres bedürfen einer schriftlichen Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten. Dies gilt nicht für das Training/Schießen mit dem Blasrohr.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.
**) Der Nachweis ist unaufgefordert bis spätestens Anfang Januar des Folgejahres persönlich oder in Kopie z. B. per E-Mail, vorzulegen. Andernfalls wird der Beitrag auf den regulären Mitgliedsbeitrag gemäß aktueller Beitragstabelle umgestellt.